Seit dem 01.06.2015 gilt das Bestellerprinzip für Maklerleistungen. Das von der Koalition ins Leben gerufene Bestellerprinzip sieht vor, dass die Leistung des Maklers von demjenigen bezahlt werden soll, der sie bestellt und somit durch das marktwirtschaftliche Prinzip geregelt wird.
Weiterhin können Vermieter und Mieter Auftraggeber sein. Das Gesetz bringt jedoch weitreichende Änderungen bei der Vermittlung von Immobilien mit sich. So dürfen beispielsweise Immobilienmakler ihren Mietinteressenten keine bereits bekannte Immobilie aus ihrem Bestand anbieten. Das neue Gesetz gilt allerdings nur für die Vermietung und nicht für den Verkauf von Immobilien.
Ihr persönlicher Immobilienmakler aus Bonn