Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin wollen Mietpreisbremse ändern
Die drei Bundesländer NRW, Hamburg und Berlin möchten gerne Änderungen an der Mietpreisbremse erreichen. Vermieter sollen z.B. künftig Auskunft über die Miethöhe des Vormieters geben. Damit soll es Mietern einfacher gemacht werden, sich gegen viel zu hohe Mieten aufzulehnen. Um das zu erreichen, wird von den Ländern eine gemeinsame Bundesratsinitiative geplant.
Die Meinungen dahingehend sind eher zwiegespalten. Während der Deutsche Mieterbund die Aktion unterstützt und es so sieht, dass einige Regelungen einer Nachjustierung bedürfen, sieht der Eigentümerverband Haus & Grund die Sache eher kritisch. Dieser behauptet, einige Korrekturen würden an der unglücklichen Gesamtsituation nichts mehr ändern.
Seit dem 1. Juni 2015 bestehen die gesetzlich geregelten Mietpreisbremsen in mehreren Gebieten. In NRW sind folgende Kommunen von der Mietpreisbremse betroffen: Regierungsbezirk Düsseldorf (Düsseldorf, Erkrath, Kleve, Langenfeld, Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen), Regierungsbezirk Köln (Aachen, Bonn, Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Leverkusen, Siegburg, St. Augustin, Troisdorf), Regierungsbezirk Münster (Bocholt, Münster) und Regierungsbezirk Detmold (Bielefeld, Paderborn).
Inwieweit es in Zukunft tatsächlich Änderungen an der Gesetzeslage geben wird, bleibt abzuwarten. Informationen zur Mietpreisbremse sind auch in den letzten News zu finden.
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