Zum Start der Fußball-EM: Wichtige Informationen für Mieter & Eigentümer
Seit wenigen Tagen ist die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich im vollen Gange. Für einen Monat werden wieder fast täglich wichtige Spiele um den EM-Pokal abgehalten. Natürlich stößt die EM auch in Deutschland auf Begeisterung: Durch Besuche von Public Viewings, gemeinsamen Treffen vor dem heimischen Fernseher, Aufhängen von Fähnchen und Flaggen wird die Fan-Liebe zur Lieblingsmannschaft kundgetan.
Doch was sollten Mieter und Eigentümer dabei beachten?
Das Aufhängen von Flaggen an der Hauswand ist generell erlaubt. Wenn dafür allerdings eine feste Konstruktion an der Außenwand angebracht werden muss, ist die Erlaubnis vom Vermieter zu erfragen. Das unsachgemäße Anbringen kann nicht nur zu einer Sachbeschädigung führen, sondern auch durch mögliches Herabfallen zu Unfällen führen. Der Eigentümer des Hauses eine Verkehrssicherungspflicht – ein generelles Nachfragen kann den Mieter an dieser Stelle also vor unschönen Überraschungen bewahren.
Da viele der Fußballspiele in den Abendstunden liegen, müssen vor allem auch die Ruhezeiten beachtet werden. Ab 22 Uhr gilt die offizielle Nachtruhe – aus Rücksicht auf die Nachbarn, die der EM nicht so viel abgewinnen können, sollte darauf geachtet werden, dass Fernseher auf Zimmerlautstärke laufen und Balkontüren geschlossen bleiben. Feiern ist zwar nicht verboten, sollte aber mit einem Lautstärkepegel einhergehen, der die Nachbarn nicht stört – ansonsten droht im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung.
Im Großen und Ganzen steht dem Spaß an der Fußball-EM nichts mehr im Wege, wenn man sich nur an kleine Regeln hält und den Frieden mit der Nachbarschaft bewahren will. Ansonsten gibt es immer noch die Möglichkeit, am öffentlichen Public Viewing teilzunehmen – denn dort haben alle eins gemeinsam: Sie wollen die Lieblingsmannschaft bejubeln und gewinnen sehen!
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