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Immobilienmakler müssen zukünftig Sachkundenachweis erbringen

In der Immobilienbranche wird sich in Zukunft einiges verändern.  Immobilienmakler dürfen ihrem Beruf nur noch dann nachgehen, wenn sie einen entsprechenden Sachkundenachweis vorlegen können. Dies wurde am 31.08.2016 beschlossen. Seither durfte auch jeder ohne Ausbildung die Tätigkeit als „Immobilienmakler“ ausführen.

Der IVD hatte die Einführung eines Fach- und Sachkundenachweis gefordert, damit Menschen, die Immobilien suchen oder verkaufen wollen, vor unprofessionellen Maklern geschützt werden. Der gute Ruf der Immobilienmakler soll mit dem „Aussortieren“ von „schwarzen Schafen“ wieder hergestellt und bewahrt werden. Der Sachkundenachweis soll dabei helfen – denn nur wer auch über entsprechende Fachkenntnis verfügt, darf sich dann Immobilienmakler nennen. Für den jeweiligen Kunden ist das eine Art Qualitätssicherung.

„Alte Hasen“ sind von der Regelung, einen Sachkundenachweis zur Weiterführung ihres Gewerbes zu erlangen, ausgenommen. Als „alter Hase“ gilt man, wenn ein Immobilienmakler oder –verwalter mindestens 6 Jahre in dem Beruf gearbeitet hat und dies auch nachweisen kann. Dazu sind bereits anerkannte Ausbildungen und Abschlüsse nötig. Die passenden Dokumente müssen der zuständigen Behörde zugeführt werden.

Das Gesetz soll offiziell wahrscheinlich Ende 2016 / Anfang 2017 in Kraft treten. Sobald dies der Fall ist, haben Immobilienmakler, die im Besitz der Gewerbeerlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung sind, genau 12 Monate Zeit, um den Sachkundenachweis zu machen und diesen der zuständigen Behörde vorzulegen. Macht er dies nicht, ist er nicht mehr berechtigt, sich „Immobilienmakler“ zu nennen und seinen Beruf auszuführen.
 

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