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Änderungswünsche für den Makler-Nachweis

Der am 31.08.2016 beschlossene Sachkundenachweis für Immobilienmakler hat noch einige Änderungswünsche hervorgerufen. Der Sinn des Sachkundenachweises bestand darin, dass Immobilienmakler in Zukunft nur noch mit einer entsprechenden Bescheinigung ihren Beruf ausführen dürfen. So sollen Kunden vor unprofessionellen und unseriösen Maklern geschützt werden.

Der Sachkundenachweis hatte auch einige Ausnahmeregelungen eingeplant. Mit diesen waren die Bundesratsausschüsse (vor allem der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz) zum Teil aber nicht einverstanden – und wünschen sich noch Änderungen.

Der erste Anpassungswunsch sollte darin bestehen, dass Makler auch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Grund dafür ist die Stärkung des Verbraucherschutzes.

Desweiteren sollten Immobilienmakler und WEG-Verwalter nachweisen können, dass Sie dazu befähigt sind, Kunden professionelles beraten zu können. Zudem sollte ein ausreichendes Wissen im Bereich der energetischen Eigenschaften von Gebäuden mitgebracht werden.

Immobilienmakler, die bereits seit über 6 Jahren in ihrem Beruf arbeiten, sollten nach Vorlage von entsprechenden Beweisen keinen Sachkundenachweis mehr erbringen müssen. Gegen diese Ausnahme gab es aber Protest – es sollte keine Sonder-Regelung in dem Sinne geben.

Und nicht nur die Qualifikation des Personals ist wichtig – auch die Mitarbeiter, die im Makler- oder WEG-Verwaltungsbüro arbeiten, sollen einen Sachkundenachweis erbringen.

Zu guter Letzt wurde die Übergangszeit kritisiert. Die Einführung der Anforderungen sollte nicht nur auf 9 Monate begrenzt sein, sondern auf 1 ½ Jahre ausgeweitet werden. Darauf basierend war es ein weiterer Wunsch, die Auswirkungen des Sachkundenachweises nach 5 Jahren auszuwerten und der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Welche Änderungen schlussendlich noch durchgesetzt werden, bis das Gesetz verabschiedet wird, bleibt abzuwarten.

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