Die Mietpreisbremse - was Sie wissen müssen
Vor wenigen Monaten wurde in einigen deutschen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse eingeführt. Dadurch soll vermieden werden, dass Mieten weiterhin so schnell steigen wie in den letzten Jahren. Gerade in Großstädten kam es oft zu dem Problem, dass der Mietpreis innerhalb kürzester Zeit um ein vielfaches gestiegen ist.
Mit der Mietpreisbremse gilt die Regelung, dass die Miete beim Abschluss eines neuen Mietvertrages nicht mehr höher als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. So werden die Mieten im Rahmen gehalten. Wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, lässt sich über den Mietspiegel der jeweiligen Stadt herausfinden.
Auch die Stadt Bonn ist von der Mietpreisbremse betroffen, da sie mit zu den beliebtesten Städten entlang des Rheins zählt. Wer sich also dafür interessiert, eine Wohnung oder ein Haus zu mieten, sollte sich vorher den aktuellen Mietspiegel ansehen und diesen bei den Mietpreisen im Hinterkopf behalten.
Aber Vorsicht – die Mietpreisbremse gilt nicht für alle Immobilien. Neubauten und aufwendige Modernisierungen sind von der Regelung ausgenommen. Dabei gelten als Neubau Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 das erste Mal vermietet worden sind. Eine Modernisierung gilt dann als „aufwendig“, wenn mehr als ein Drittel der Kosten abgedeckt sind, die ein vergleichbarer Neubau mit sich gezogen hätte. Auch für schon bestehende Mietverträge gilt die Regelung der Mietpreisbremse nicht, Mieten können also nicht rückwirkend verringert werden.
Dennoch wird die Mietpreisbremse, gerade in Großstädten, Mietern einen erheblichen Vorteil verschaffen, indem sie vor zu hohen Preisen geschützt werden.
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