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Tierisches Zuhause: Welche Haustiere sind in Mietwohnungen erlaubt?

Katze, Hund, Vogel & Co: Die Deutschen halten schätzungsweise rund 30 Millionen Haustiere. Im Eigenheim stellt die Haltung eines Haustieres kein großes Problem dar, aber wie sieht es bei einer Mietwohnung aus? Welche Regeln gibt es zu beachten und welches Recht haben die Mieter?
 
Allgemein vertragsmäßig erlaubt ist die Haltung von Kleintieren, d.h. Tieren, die in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden können wie z.B. Vögel, Fische, Schildkröten, Meerschweinchen, Hamster, etc. … (soweit diese keine Beschädigungen in der Mietwohnung verursachen). Für die Kleintierhaltung ist also keine explizite Genehmigung des Vermieters nötig.
 
Mitspracherecht hat der Vermieter aber auf alle Fälle bei Haustieren, die nicht zur Kleintiergruppe gehören wie z.B. bei Katzen, Hunden oder größeren Vögeln. Prinzipielle Haustierverbote in Form von Klauseln im Mietvertrag sind aber nicht zulässig. Hier müsste ein generelles Tierhaltungsverbot zwischen Mieter und Vermieter in einem separaten Vertrag vereinbart werden.
 
Ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs zur Haustierhaltung besagt:
 
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die
den Mieter verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. (Az: VIII ZR 168/12)
 
Demnach müsse in bestimmten Fällen eine „umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen im Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte und Interessen der Mietvertragsparteien und der Nachbarn erfolgen“, so der Urteilsbeschluss.
 
Einschränkungen im Mietvertrag im Sinne eines Erlaubnisvorbehalts dürfen vom Vermieter allerdings aufgeführt werden: Wenn im Mietvertrag so vorgeschrieben, müssen Mieter vor Anschaffung eines Haustiers Absprache mit dem Vermieter halten. Schlussendlich darf der Vermieter die Haustierhaltung jedoch nicht immer ablehnen.
 
Bei exotischen und „ekelerregenden“ Tieren wie z.B. Schlangen, Spinnen oder Ratten muss erstens geklärt werden, ob das Tier als gefährlich eingestuft wird und zweitens, ob artgerechte Haltung garantiert werden kann.
 
Grundsätzlich gilt: Mieter mit Haustieren müssen Rücksicht auf Nachbarn und Hausordnung legen und darauf achten, dass die Haustiere keine erheblichen Störungen verursachen. Wichtig ist auch, dass die Tiere sich in ihrem Zuhause wohlfühlen und eine artgerechte Haltung erfahren. 
 

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