Trotz hoher Erwartungen und immer wieder aufkehrenden Änderungen wurde nun beschlossen, dass der Sachkundenachweis für Makler und Verwalter nicht in Kraft treten wird. Bereits im August letzten Jahres wurde vom IVD die Einführung eines Fach- und Sachkundenachweises gefordert, um mögliche Kunden vor unprofessionellen und unseriösen Maklern zu schützen. Innerhalb der letzten Monate kamen einige Anpassungswünsche hinzu, doch nun steht fest: Der Sachkundenachweis wird so, wie er anfangs geplant war, nicht verabschiedet.
Stattdessen wird es, den Verbänden zufolge, in Zukunft eine Weiterbildungspflicht geben. Diese sieht so aus, dass Makler und Verwalter in regelmäßigen Abständen Fortbildungen besuchen und nachweisen müssen. Die Fortbildungsdauer beläuft sich auf 20 Stunden und wird alle 3 Jahre gefordert. Wer eine staatlich anerkannte Ausbildung als Immobilienkaufmann oder -fachwirt mitbringt, ist in den ersten drei Jahren von der Weiterbildungspflicht befreit.
Eine wirkliche Lösung für neu in den Markt eintretende Makler und Verwalter ist damit immer noch nicht geschaffen. Geschützt ist der Begriff des „Immobilienmaklers“ und des „Hausverwalters“ durch die Fortbildungspflicht nicht. Des Weiteren steht noch nicht fest, welchen Umfang die Weiterbildungen haben müssen und wie sein Nachweis auszusehen hat. Der Termin der offiziellen Verkündung des Gesetzes ist noch nicht fix.
Ihr persönlicher Immobilienmakler aus Bonn