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Das Meldegesetz - wichtig für Mieter und Vermieter

Seit dem 1. November 2015 ist ein neues Gesetz verabschiedet worden, welches gerade für Mieter und Vermieter von enormer Wichtigkeit ist: Das Meldegesetz.

Das Meldegesetz sieht vor, dass Mieter bei der Ummeldung ihres Wohnsitzes eine Bescheinigung ihres Vermieters vorlegen müssen. In dieser Bescheinigung werden der Name und die Anschrift des Vermieters, das Einzugs- und Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen festgehalten. Damit sollen mögliche Scheinanmeldungen in Zukunft verhindert werden.

Der Vermieter (Wohnungsgeber) ist laut Gesetz verpflichtet, dem Mieter als „meldepflichtige Person“ innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über den Ein- oder Auszug auszuhändigen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wer eine Scheinanmeldung zulässt und einer Person somit eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass diese tatsächlich als Wohnort genutzt wird, kann sogar bis zu 50.000 Euro belangt werden.

Der Mieter ist ebenfalls in der Pflicht, seine Meldebescheinigung binnen weniger Tage bei der Ummeldung seines Wohnsitzes vorzulegen.

Die Vorschriften des neuen Meldegesetzes können im Bundesmeldegesetz unter dem Paragraphen §19 nachgelesen werden.

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