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Falsche Nebenkostenabrechnung? So gehen Sie dagegen an

Laut Schätzungen des Deutschen Mieterbundes ist fast jede zweite Nebenkostenabrechnung in Deutschland fehlerhaft. Das sollte Mietern unbedingt zu denken geben und den Blick für die jährliche Abrechnung schärfen. Denn was Mieter auch heute oftmals nicht wissen: Gegen eine falsche Nebenkostenabrechnung kann jeder Mieter Widerspruch einlegen. Wenn auch Sie betroffen sind, sollten Sie das also auch unbedingt machen!

Grundsätzlich gilt: Jeder Mieter hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Einblick in die detaillierte Nebenkostenabrechnung. Dies sollte auch unbedingt genutzt werden, da die Abrechnung so von Ihnen noch einmal persönlich auf mögliche Fehler untersucht werden kann. So können Sie rechtzeitig eventuelle Rückzahlungen beanspruchen. Wie gehen Sie nun also am besten bei der Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung vor?

Zuerst einmal sollten Sie Ihre Abrechnung ganz genau prüfen und schauen, ob die Abrechnung auch fristgerecht bei Ihnen eingetroffen ist. Nach Ende des Abrechnungszeitraums muss sie innerhalb von zwölf Monaten bei Ihnen im Briefkasten liegen – ansonsten ist die Frist abgelaufen und die Rechnung muss nicht mehr von Ihnen beglichen werden. Zudem sollten Sie auch prüfen, ob Ihnen eventuell Gebühren berechnet werden für Leistungen, die es gar nicht gibt. Zum Beispiel für die Bereitstellung einer Bio-Mülltonne oder Gärtnereiarbeiten. So wird schnell deutlich, ob Ihnen der Vermieter Kosten für Dienste berechnen möchte, die Sie nicht in Anspruch genommen haben.

Welche Nebenkosten der Vermieter Ihnen berechnen darf steht in der der Betriebskostenverordnung. Sollten also in Ihrer Nebenkostenabrechnung Punkte genannt werden, die nicht in der Betriebskostenverordnung stehen, sollten Sie die Abrechnung auf jeden Fall in Frage stellen. Im Falle von Unstimmigkeiten können Sie als Mieter Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen. Dies müssen Sie dem Vermieter schriftlich mitteilen und diesem klar machen, dass Sie die Abrechnung nur unter Vorbehalt begleichen und sich somit das Recht offenhalten, zu Unrecht geforderte Beträge zurückzuverlangen.
 

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