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Neues Wohngeldgesetz in Kraft getreten

Das Jahr 2016 hält einige Änderungen für die Immobilienbranche bereit. Anfang Januar wurde, laut dem kostenlosen Informationsflugblatt des Deutschen Mieterbundes, das neue Wohngeldgesetz festgelegt. Dieses wurde nach 6 Jahren erstmalig wieder verändert. Bislang gab es deutlich weniger Wohngeld.

Wohngeldempfänger erhalten von nun an durchschnittlich 39 Prozent höhere staatliche Zuschüsse zum Wohnen. Die Berechnung des Wohngeldes hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem monatlichen Gesamteinkommen dieser und der zu berücksichtigenden Miete ab. Zudem spielen pauschale Abzüge mit in die Berechnung ein. Kurz gesagt lässt sich festhalten: Je höher die Miete, desto höher das Wohngeld und umso höher das Einkommen, desto niedriger ist das Wohngeld.

Von der Erhöhung können rund 870.000 Haushalte profitieren. Um Wohngeld zu erhalten, muss man allerdings auch einen Antrag stellen (außer, man erhält bereits Wohngeld: Dann wird dieses automatisch erhöht). Wichtig ist, dass die Wohngeldansprüche auch erfüllt werden.

Wohngeldberechtigt ist jede Person, die Wohnraum gemietet hat und auch tatsächlich selbst nutzt. Eigentümer können in Form des Lastenzuschusses für selbst genutzten Wohnraum ebenfalls Wohngeld beantragen. Ausgeschlossen von Wohngeldansprüchen sind Bezieher von Transfereinkommen, alleinstehende Wehrpflichtige und Mieter, bei denen alle Haushaltsmitglieder Ansprüche auf BAföG haben.

Für weitere Informationen und die Stellung des Antrags ist die Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeindeverwaltung zuständig. Für Berechnungsbeispiele und die dazu passenden Formeln kann man das Informationsflugblatt des Deutschen Mieterbundes nutzen. Dieses kann öffentlich und kostenlos eingesehen werden.

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